Gesetzliche Vorgaben
Jeder Grundstücksbesitzer ist verpflichtet!
Jeder Grundstücksbesitzer, der erdverlegte Abwasserleitungen hat, muss seine Rohrleitungen instand halten. Dazu gehört zunächst eine Dichtheitsprüfung. Grundlagen dafür sind:
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Wasserhaushaltsgesetz
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Landeswassergesetze
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Gemeindeverordnungen bzw. die jeweiligen Gemeindesatzungen
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Eigentümer und Betriebe ihre Abwasserleitungen (Gebäude und Grundstücke) regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren lassen müssen. Der Dichtheitsnachweis ist von einem anerkannten Fachbetrieb durchzuführen. Dieser muss unaufgefordert bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
