Abfluss ass Team gewerblicher Mitarbeiter

Verpflichtende Dichtheitsprüfung in Gewerbe- und Wasserschutzgebieten

Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten im Osten Hamburgs & Schleswig-Holstein - wir beraten Sie persönlich und individuell!

Rechtssichere Prüfung Ihrer Abwasserleitungen in Barsbüttel, Glinde, Reinbek, Oststeinbek & Umgebung

In vielen Gemeinden im Osten Hamburgs und in Schleswig-Holstein, wie zum Beispiel in Barsbüttel (22885), Glinde (21509), Oststeinbek (22113), Reinbek (21465), Stapelfeld und Braak (22145) oder Bad Oldesloe (23843),  befinden sich große Gewerbe- und Industriegebiete innerhalb oder am Rand von Wasserschutzgebieten. Für alle dort ansässigen Gewerbebetriebe, Eigentümer und Unternehmen gilt:

Die Dichtheitsprüfung der privaten Abwasseranlagen ist Pflicht.

Undichte Abwasserleitungen können Grundwasser gefährden. Deshalb schreibt das Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (§ 61a LWG SH) gemeinsam mit den jeweiligen kommunalen Entwässerungssatzungen eine regelmäßige Überprüfung und Dokumentation der Grundstücksentwässerung vor (insbesondere in WSG Zone III a/b).

 

Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung gilt für Gewerbe, Industrie und Handwerk

Diese Betriebe müssen ihre Abwasseranlagen regelmäßig prüfen lassen:

  1. Produktionsbetriebe & Werkstätten
  2. Autohäuser & Tankstellen
  3. Speditionen & Handwerksbetriebe
  4. Lager- und Industriehallen mit Schmutzwassereinleitung
  5. Grundstücke innerhalb oder angrenzend an Zone III eines Wasserschutzgebiets

Viele der von der Dichtheitsprüfungspflicht betroffenen Betriebe liegen im Hamburger Osten:

  • Gewerbegebiet Barsbüttel Ost / Stemwarde
  • Gewerbegebiet Glinde Nord / Süd
  • Oststeinbek A1 / A24
  • Reinbek Haidland
  • Stapelfeld Minerva- und Victoria-Park
  • Braak Gewerbegebiet Braaker Bogen
  • Bad Oldesloe Teichkoppel (Südost).

In Barsbüttel, Glinde und Reinbek überschneiden sich die Gewerbeflächen mit dem Wasserschutzgebiet „Glinde/Barsbüttel“, das sich über mehrere Gemeinden bis an die A1 erstreckt. Auch in Bad Oldesloe liegt das Gewerbegebiet Südost direkt an der Zone III b eines Schutzgebietes.
 

Warum die Dichtheitsprüfung in Wasserschutzgebieten Pflicht ist

Schutz von Grundwasser und Erfüllung gesetzlicher Vorgaben nach LWG SH § 61a

Warum handeln lohnt: Pflicht, Schutz & Rechtssicherheit

  1. Gesetzliche Pflicht: Die Dichtheitsprüfung muss bei Neubauten, Umbauten oder bestehenden Abwasserleitungen regelmäßig erfolgen.
  2. Bußgeld vermeiden: Gemeinden können bei Nichtnachweis Sanktionen verhängen.
  3. Umweltschutz & Image: Dicht geprüfte Anlagen schützen das Trinkwasser und zeigen Umweltverantwortung.
  4. Rechtssicherheit: Der Prüfbericht dient als offizieller Nachweis gegenüber Behörden.

So läuft die Dichtheitsprüfung ab: Unsere zertifizierte Vorgehensweise nach DIN EN 1610 & DIN 1986-30

  • Vorbereitung: Wir prüfen Ihre Unterlagen, Leitungspläne und Lage im Wasserschutzgebiet.
  • Durchführung: Wir führen eine TV-Inspektion oder Druckprüfung nach DIN EN 1610 und DIN 1986-30 durch.
  • Dokumentation: Sie erhalten einen Prüfbericht mit Zertifikat, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • Nachweis: Sie können den Bericht direkt bei Ihrer Gemeinde oder dem Wasserverband einreichen.

Zertifizierter Fachbetrieb in Ihrer Nähe

Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb mit Erfahrung in der Durchführung von Dichtheitsprüfungen in Wasserschutzgebieten und gewerblichen Liegenschaften.

 

Unsere Einsatzgebiete umfassen:

  • Barsbüttel, Glinde, Oststeinbek, Reinbek
  • Stapelfeld, Braak, Siek, Ahrensburg, Bad Oldesloe
  • sowie angrenzende Hamburger Stadtteile (Rahlstedt, Billstedt, Allermöhe)

Wir arbeiten nach den Vorgaben der Wasserbehörden, verwenden digitale Prüfprotokolle und liefern prüfpflichtkonforme Nachweise, die Sie sofort bei der Kommune einreichen können.
 

Gesetzliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen für die Dichtheitsprüfung in Schleswig-Holstein & Hamburg

  • Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG § 61a)
  • Kommunale Entwässerungssatzungen (Barsbüttel, Glinde, Reinbek, Oststeinbek usw.)
  • DIN EN 1610 und DIN 1986-30 – Technische Regeln für Dichtheitsprüfungen
  • WHG (Wasserhaushaltsgesetz) für den Schutz von Grundwasser und Boden

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben finden Sie hier.

 

Ihre Vorteile mit uns

Dichtheitsprüfung durch zertifizierte Fachleute – regional & rechtssicher

✔ Anerkannter Fachbetrieb nach WHG
✔ Prüfung speziell für Wasserschutzgebiete
✔ Regionale Teams, schnelle Termine
✔ Digitale Dokumentation & Behördennachweis
 

Jetzt handeln: Pflicht erfüllen und Grundwasser schützen

Fragen Sie jetzt Ihre Dichtheitsprüfung für Ihr Gewerbegebiet im Hamburger Osten oder in Schleswig-Holstein an. Wir prüfen, ob Ihre Anlage pflichtig ist, und erstellen Ihnen ein rechtssicheres Angebot mit Terminoption.

 

Alexander Horn
Leiter Vertrieb