Die Pflicht zur Dichtheitsprüfung gilt für Gewerbe, Industrie und Handwerk
Diese Betriebe müssen ihre Abwasseranlagen regelmäßig prüfen lassen:
- Produktionsbetriebe & Werkstätten
- Autohäuser & Tankstellen
- Speditionen & Handwerksbetriebe
- Lager- und Industriehallen mit Schmutzwassereinleitung
- Grundstücke innerhalb oder angrenzend an Zone III eines Wasserschutzgebiets
Viele der von der Dichtheitsprüfungspflicht betroffenen Betriebe liegen im Hamburger Osten:
- Gewerbegebiet Barsbüttel Ost / Stemwarde
- Gewerbegebiet Glinde Nord / Süd
- Oststeinbek A1 / A24
- Reinbek Haidland
- Stapelfeld Minerva- und Victoria-Park
- Braak Gewerbegebiet Braaker Bogen
- Bad Oldesloe Teichkoppel (Südost).
In Barsbüttel, Glinde und Reinbek überschneiden sich die Gewerbeflächen mit dem Wasserschutzgebiet „Glinde/Barsbüttel“, das sich über mehrere Gemeinden bis an die A1 erstreckt. Auch in Bad Oldesloe liegt das Gewerbegebiet Südost direkt an der Zone III b eines Schutzgebietes.